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Förderung · Stand 01.10.2026

Fenster, Türen und Sonnenschutz fördern lassen.

Für neue Fenster und Haustüren zahlt der Bund bis zu 15 Prozent Zuschuss. Hier sehen Sie, welche Programme es gibt, was Sie beachten müssen und was bei Ihnen herauskommen kann. Jede Zahl nennt ihre Quelle.

Neu seit 21.07.2026: Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gilt nur noch für den Kostenanteil über 30.000 € je Wohneinheit. Ältere Ratgeber nennen oft noch bis zu 20 Prozent auf alle Kosten.

Welche Förderung passt?

Förder-Check

Wählen Sie die Maßnahme, tragen Sie die Kosten ein, und Sie sehen eine Schätzung. Das Ergebnis ist keine Zusage.

Programme

Die wichtigsten Programme im Überblick

Der Zuschuss der BEG ist für die meisten Vorhaben der Kern. Kredit und Steuerbonus ergänzen oder ersetzen ihn.

BAFA

BEG EM Gebäudehülle

15 % Zuschuss

  • Fenster, Außentüren und außenliegender Sonnenschutz
  • 30.000 € Kostengrenze je Wohneinheit und Jahr, mit iSFP 60.000 €
  • iSFP-Bonus +5 Prozentpunkte auf den Anteil über 30.000 €
  • Antrag vor Vorhabenbeginn, Experte Pflicht

Aktuell verfügbar. Kein Rechtsanspruch, Bewilligung im Rahmen der Haushaltsmittel.

BAFA: Gebäudehülle

KfW 358 / 359

Ergänzungskredit

bis 120.000 € je WE

  • Zusätzlich zu einer erteilten BAFA-Zuschusszusage
  • Bis 100 % der förderfähigen Kosten, 4 bis 35 Jahre
  • 358 für Selbstnutzer bis 90.000 € Haushaltseinkommen
  • Antrag über Ihre Hausbank, Zinssatz nach Kapitalmarkt

Merkblatt Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026.

KfW-Merkblatt 358/359

KfW 455-B / 455-E

Zuschuss Barrierereduzierung und Einbruchschutz

derzeit keine Mittel belegt

  • 455-B: 10 % bis 25.000 € je Wohneinheit. Neue Anträge waren zuletzt nicht mehr möglich, weil die Mittel erschöpft waren
  • 455-E (Einbruchschutz): Wir haben keine Quelle gefunden, die aktuelle Mittel belegt
  • Fenster und Fenstertüren gehören nicht in 455-B, sondern in die BEG

Mittelstand laut Fachpresse, von kfw.de nicht bestätigt. Prüfen Sie den Status vor jeder Planung direkt bei der KfW.

KfW-Merkblatt 455-B

KfW 159

Altersgerecht Umbauen, Kredit

Kredit statt Zuschuss

  • Zinsgünstiger Kredit für Barrierereduzierung und Einbruchschutz
  • Konditionen und Höchstbetrag bitte direkt bei der KfW erfragen

Programmstand von uns nicht abschließend verifiziert.

kfw.de

§ 35c EStG

Steuerbonus energetische Sanierung

20 % über 3 Jahre

  • 7 % + 7 % + 6 % der Aufwendungen, höchstens 40.000 € Ermäßigung
  • Selbst genutztes Wohngebäude, älter als zehn Jahre
  • Fenster und Außentüren, mit Fachunternehmerbescheinigung
  • Nicht zusammen mit BEG für dieselbe Maßnahme

Gesetzestext, Abruf 01.10.2026.

§ 35c EStG

§ 35a EStG

Handwerkerleistungen

20 % der Lohnkosten

  • Höchstens 1.200 € Steuerermäßigung pro Jahr
  • Nur Arbeitskosten, kein Material
  • Rechnung und Überweisung auf das Konto des Betriebs

Gesetzestext, Abruf 01.10.2026.

§ 35a EStG

Was wird gefördert?

Maßnahmen und Mindestanforderungen

Ein Terrassendach selbst ist nicht förderfähig. Außenliegende Beschattung an der Gebäudehülle kann es sein.

MaßnahmeGrenzwert W/(m²K)HinweisBEG
Fenster, Balkon- und TerrassentürenUw ≤ 0,95Sonderwerte 1,1 bei einbruchhemmend oder Schall-/Brandschutzglas ja
DachflächenfensterUw ≤ 1,0 ja
Haustür und Außentüren beheizter RäumeUD ≤ 1,3 ja
Rollladen, Raffstore, AußenjalousieDIN 4108-2Parallel zur Verglasung an der Gebäudehülle unter Bedingungen
Markise, Vordach, freistehende Lamellen–Ausdrücklich ausgeschlossen nein
Terrassendach, Pergola, Carport–Keine Maßnahme an der Gebäudehülle nein
Insektenschutz, Garagentor, Zaun–Nicht Gegenstand der BEG nein

Gefördert werden Bestandsgebäude. Laut BAFA muss der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegen. Mindestinvestition: 300 € brutto je Maßnahme.

Ablauf

In sechs Schritten zum Zuschuss

  1. 01

    Energieeffizienz-Experten finden

    Er prüft Ihr Gebäude, bestätigt die Maßnahmen und begleitet den Antrag. Zugelassene Experten listet das Portal „Energie-Effizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes“. Beratung und Planung dürfen vor dem Antrag stattfinden.

  2. 02

    Angebot einholen und Produkte festlegen

    Mit dem Konfigurator legen Sie Fenster, Türen oder Sonnenschutz fest. Wir erstellen daraus Ihr Angebot. Wichtig ist der Nachweis der Wärmedurchgangswerte für das gelieferte Element.

  3. 03

    Antrag stellen, bevor Sie beauftragen

    Der Antrag geht beim BAFA ein, bevor ein Liefer- oder Leistungsvertrag ohne Bedingung abgeschlossen wird. Dem Antrag liegt ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage bei.

  4. 04

    Zusage abwarten, Auftrag bestätigen

    Mit dem Zuwendungsbescheid beginnt ein Bewilligungszeitraum von 36 Monaten. Erst jetzt ist der Auftrag sicher.

  5. 05

    Einbau und Zahlung

    Der Einbau erfolgt durch einen Fachbetrieb. Bezahlen Sie per Überweisung und bewahren Sie Rechnungen und Zahlungsnachweise auf.

  6. 06

    Nachweis einreichen, Auszahlung

    Der Experte bestätigt die Mindestanforderungen und die förderfähigen Ausgaben. Den Verwendungsnachweis reichen Sie innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss ein. Danach zahlt das BAFA aus.

Häufige Fehler

Was den Zuschuss kostet

Der teuerste Fehler steht oben: Auftrag vor Antrag.

Auftrag vor Antrag

Ein unbedingter Vertrag vor dem Antrag gilt als Vorhabenbeginn. Der Zuschuss kann dann entfallen. Nutzen Sie einen Vertrag mit aufschiebender Bedingung der Förderzusage.

Kein Energieeffizienz-Experte

Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle ist er Pflicht. Ohne ihn wird der Antrag nicht bewilligt.

Wert verfehlt

Fenster mit Uw über 0,95 oder Türen mit UD über 1,3 sind nicht förderfähig (Sonderfälle siehe Tabelle). Achten Sie auf den Wert des Gesamtelements, nicht nur auf den Ug-Wert des Glases.

Markise statt Rollladen

Markisen, Vordächer und freistehende Lamellen sind ausgeschlossen. Förderfähig ist Sonnenschutz parallel zur Verglasung an der Gebäudehülle.

Doppelt abgesetzt

Für dieselbe Maßnahme dürfen BEG-Zuschuss und Steuerermäßigung nicht zusammen genutzt werden. Wer beides ansetzt, muss mit Rückforderung rechnen.

Frist für den Nachweis verpasst

Wird der Verwendungsnachweis zu spät eingereicht, verfällt der Anspruch auf Auszahlung.

FAQ

Häufige Fragen zur Förderung

Wie viel Zuschuss gibt es für neue Fenster und Haustüren?

Für Maßnahmen an der Gebäudehülle zahlt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben als Zuschuss. Bei einem Einfamilienhaus werden pro Kalenderjahr höchstens 30.000 Euro berücksichtigt, das ergibt höchstens 4.500 Euro. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt die Kostengrenze auf 60.000 Euro. Stand der Zahlen: 01.10.2026.

Gilt der iSFP-Bonus noch für alle Kosten?

Nein. Seit dem 21. Juli 2026 gibt es den Bonus von 5 Prozentpunkten nur noch für den Kostenanteil, der über der normalen Grenze von 30.000 Euro je Wohneinheit liegt. Voraussetzung ist außerdem eine förderfähige Investition von mindestens 30.000 Euro brutto. Bei kleineren Vorhaben bleibt es bei 15 Prozent.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Vor dem Vorhabenbeginn. Als Beginn gilt grundsätzlich der Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags. Zulässig ist ein Vertrag, der unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage geschlossen wird. Planung und Beratung dürfen vorher stattfinden. Wer vor der Bewilligung beginnt, tut das auf eigenes Risiko.

Brauche ich einen Energieeffizienz-Experten?

Ja. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden, ebenso für den iSFP-Bonus. Er stellt den Antrag mit Ihnen zusammen und bestätigt nach dem Einbau die technischen Mindestanforderungen und die förderfähigen Ausgaben.

Welche Werte müssen Fenster und Türen erreichen?

Fenster, Balkon- und Terrassentüren: Uw höchstens 0,95 W/(m²K). Dachflächenfenster: Uw höchstens 1,0. Außentüren beheizter Räume: UD höchstens 1,3. Für einbruchhemmende Fenster und Fenster mit Schall- oder Brandschutz-Sonderverglasung nennt die Richtlinie höhere Grenzwerte, im Einzelfall prüft das der Experte.

Ist außenliegender Sonnenschutz förderfähig?

Ja, wenn er als sommerlicher Wärmeschutz parallel zur Verglasung an der thermischen Gebäudehülle sitzt, also zum Beispiel Rollladen oder Raffstore. Markisen, Vordächer und freistehende Lamellen sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Ist ein Terrassendach oder eine Pergola förderfähig?

Nein. Terrassendächer und Pergolen sind keine Maßnahme an der Gebäudehülle im Sinne der Richtlinie. Eine außenliegende Beschattung an der Gebäudehülle kann förderfähig sein, bei unbeheizten Anbauten in der Regel nicht. Das prüft im Einzelfall der Energieeffizienz-Experte.

Kann ich Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?

Nicht für dieselbe Maßnahme. Wer die BEG-Förderung nutzt, darf für diese Maßnahme weder § 35a noch § 35c EStG ansetzen. Bei mehreren verschiedenen Maßnahmen ist eine Aufteilung möglich. Lassen Sie das mit Ihrer Steuerberatung klären.

Gilt die Förderung auch für Vermieter?

Ja, antragsberechtigt sind alle Eigentümer, auch Unternehmen und Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Steuerermäßigungen nach § 35a und § 35c gelten dagegen für selbst genutzte Wohnungen und Häuser.

Gibt es einen Rechtsanspruch auf die Förderung?

Nein. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen. Das steht ausdrücklich in der Richtlinie.

Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?

Nach dem Einbau und nach Prüfung des Verwendungsnachweises. Den Nachweis reichen Sie innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Vorhabens ein. Der Bewilligungszeitraum beträgt 36 Monate ab Zugang des Bescheids. Eine feste Bearbeitungsdauer können wir nicht zusagen.

Zahlen und Quellen

Woher die Zahlen stammen

Abruf am 01.10.2026. Die Kennzeichnung zeigt, ob die Zahl aus der Richtlinie, dem Gesetz oder dem Merkblatt selbst stammt oder aus Fachpresse.

ZahlWertQuelleStand
Zuschuss Gebäudehülle15 % der förderfähigen Ausgaben Förderrichtlinie BEG EM, Nr. 8.4.1 Buchstabe a in Kraft seit 21.07.2026
Kostengrenze je Wohneinheit und Kalenderjahr30.000 € (1. WE), je 15.000 € (2. bis 6. WE), je 8.000 € ab 7. WE; mit iSFP 60.000 / 30.000 / 15.000 € Förderrichtlinie BEG EM, Nr. 8.3.1 Buchstabe a in Kraft seit 21.07.2026
iSFP-Bonus+5 Prozentpunkte, nur auf den Kostenanteil oberhalb der Grundgrenze; Mindestinvestition 30.000 € brutto; iSFP muss bei Antragstellung vorliegen Förderrichtlinie BEG EM, Nr. 8.4.2 in Kraft seit 21.07.2026 (vorher galt der Bonus für alle Kosten)
Mindestinvestition300 € brutto je Einzelmaßnahme Förderrichtlinie BEG EM, Nr. 4 in Kraft seit 21.07.2026
Fenster, Balkon- und TerrassentürenUw höchstens 0,95 W/(m²K); mit Sonderverglasung (Schall, Brand) oder einbruchhemmend 1,1 BEG EM, Anlage Technische Mindestanforderungen, Nr. 1.1 in Kraft seit 21.07.2026
Dachflächenfenster, AußentürenUw höchstens 1,0 W/(m²K); Außentüren beheizter Räume UD höchstens 1,3 W/(m²K) BEG EM, Anlage Technische Mindestanforderungen, Nr. 1.1 in Kraft seit 21.07.2026
Außenliegender SonnenschutzFörderfähig als sommerlicher Wärmeschutz, parallel zur Verglasung an der Gebäudehülle (DIN 4108-2, Tabelle 7 Zeilen 3.1 bis 3.3). Markisen, Vordächer und freistehende Lamellen sind ausgeschlossen. BEG EM, Nr. 5.1 Buchstabe c und Anlage Nr. 1.2.2 in Kraft seit 21.07.2026
Antrag vor VorhabenbeginnAntrag vor Vorhabenbeginn; bei Antragstellung muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung der Förderzusage vorliegen Förderrichtlinie BEG EM, Nr. 9.2.1 in Kraft seit 21.07.2026
Energieeffizienz-ExperteFür Gebäudehüllen-Maßnahmen und für den iSFP-Bonus muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden Förderrichtlinie BEG EM, Nr. 9.3 in Kraft seit 21.07.2026
Bewilligungszeitraum und Nachweis36 Monate ab Zugang des Bescheids; Verwendungsnachweis innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Vorhabens; Auszahlung nach Prüfung Förderrichtlinie BEG EM, Nr. 9.4.1 und 9.5.1 in Kraft seit 21.07.2026
Kein Doppelbezug mit SteuerermäßigungFür dieselbe Maßnahme keine Kumulierung mit § 35a oder § 35c EStG Förderrichtlinie BEG EM, Nr. 8.6 in Kraft seit 21.07.2026
KfW-Ergänzungskredit 358/359Bis 120.000 € je Wohneinheit, bis 100 % der förderfähigen Kosten; nur zusätzlich zu einer bereits erteilten BAFA- oder KfW-Zuschusszusage (nicht älter als 12 Monate). 358 für Selbstnutzer bis 90.000 € Haushaltseinkommen. KfW Merkblatt Kredit 358/359 Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026
KfW 455-B Barrierereduzierung (Zuschuss)10 % der Kosten bis 25.000 € je Wohneinheit. Neue Anträge waren zuletzt nicht mehr möglich, weil die Mittel erschöpft waren. Fenster und Fenstertüren werden hier nicht gefördert, sondern nur in der BEG. KfW Merkblatt 455-B (Stand 04/2026); Mittelstand laut Fachpresse (energie-fachberater.de), nicht von kfw.de bestätigt Fachpresse Merkblatt 04/2026; Mittelstand Ende Juli 2026
KfW 455-E Einbruchschutz (Zuschuss)Nach Fachpresse seit Ende 2023 ohne Haushaltsmittel, keine Wiederaufnahme angekündigt. Von kfw.de nicht bestätigt: vor jeder Planung dort prüfen. Fachpresse (u. a. lupus-electronics.de); KfW-Seite war nicht abrufbar Fachpresse Abruf 01.10.2026
KfW 159 Altersgerecht Umbauen (Kredit)Zinsgünstiger Kredit auch für Einbruchschutz und Barrierereduzierung. Konditionen und Höchstbetrag bitte direkt bei der KfW prüfen. Fachpresse; Programm bei kfw.de Fachpresse nicht abschließend verifiziert
§ 35a EStG Handwerkerleistungen20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € Steuerermäßigung im Jahr; nur Arbeitskosten, Rechnung und unbare Zahlung § 35a Abs. 3 Einkommensteuergesetz Abruf 01.10.2026
§ 35c EStG energetische Sanierung7 % + 7 % + 6 % der Aufwendungen über drei Jahre, höchstens 40.000 € je Objekt; selbstgenutztes Wohngebäude, älter als zehn Jahre, Fachunternehmerbescheinigung § 35c Einkommensteuergesetz Abruf 01.10.2026
Keine Steuer- oder Förderberatung. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Beratung. Maßgeblich sind allein die Richtlinien und Merkblätter von BAFA und KfW sowie die Gesetzestexte in der jeweils gültigen Fassung. Förderkonditionen können sich kurzfristig ändern, Mittel können erschöpft sein. Alle Berechnungen im Förder-Check sind Schätzungen und begründen keinen Anspruch. Prüfen Sie Ihren Einzelfall mit einem Energieeffizienz-Experten und Ihrer Steuerberatung.

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